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Mietbedingungen

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Unsere Saisonzeiten 2025

Mietbedingungen

Mietbedingungen - AGB 

  1. Mietpreise: Es gelten die Preise der jeweiligen gültigen Preisliste. Zahlungen aus dem Mietvertrag sind wie folgt fällig: 
    A: 30% der Mietkosten sind bei Vertragsabschluß
    B: die restlichen 70% Mietkosten sind bei Übernahme des Fahrzeuges fällig. 
    C: eine Kaution von 1000,- € ist bei Übernahme des Wohnmobils beim Vermieter zu hinterlegen. Dieser Betrag wird nach Rückgabe des Fahrzeuges mit evtl. anfallenden Kosten oder Schäden verrechnet oder zurück erstattet. Eine Verzinsung findet nicht statt. 
    D: Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrückgabe berechnet. Eine Rückgabe erfolgt nur am letzten Miettag bis spät. 12 Uhr. 
    E: Sollte der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Vermieter überschreiten, so schuldet er für jeden Tag der Überschreitung ein Nutzungsentgelt in Höhe des täglichen Mietpreises zuzüglich einer Vertragsstrafe von 200,- € für jeden Tag an dem das Fahrzeug schuldhaft vorenthalten wird. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzanspruchs bleibt vorbehalten. Eine Rücksprache mit dem Vermieter zur Verlängerung der Mietzeit muss mindestens 2 Tage vor Beendigung der Mietzeit erfolgen                     
  2. Rücktritt vom Mietvertrag: Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der Mietzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die Entschädigung bei Rücktritt vom Mietvertrag beträgt: 
    - Bis zu 50 Tag vor 1. Miettag 50 % des vereinbarten Mietzins - Bis zu 30Tag 80 % - Weniger als 30 Tage vor 1 Miettag 100% Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Der Vermieter kann aus folgenden Gründen, ohne Haftung gegenüber dem Mieter, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten: - Bei Unfall-, Verschleiß-, und Reparaturschäden des Wohnmobils. Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Urlaubgewinn bei einer eventuell notwendig werdenden Reparatur oder bei nicht funktionierenden Teilen des Wohnmobils. Dies gilt auch während der vereinbarten Mietzeit. Der Mieter hat bei den oben genannten Gründen kein Anspruch auf Entschädigung. 
     
  3. Reiseversicherung:  Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung samt Reiseabbruchversicherung um die ggf. anfallenden Stornogebühren und bei Abbruch die entgangenen Miettage absichern zu können. Bitte beachten Sie das die Buchung einer Reiserücktrittskostenversicherung spätestens 3 Tage nach Vertragsabschluss erfolgen muss. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb des nächstens Monats muss die RRV am Tag des Vertragabschlusses getätigt werden. Wenn Sie eine RRV über uns buchen möchten, machen wir Ihnen gern ein Angebot. Der Abschluss eines Reisepaketes mit Auslandskrankenschutz kann auch sinnvoll sein. Auch der ADAC hat für seine Mitglieder gute Konditionen.  
     
  4. Übergabe, Rücknahme und Reinigungsgebühren: Das Fahrzeug kann, wenn möglich, am Vortag des ersten Miettages ab 18 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 12 Uhr. Das Fahrzeug wird im gereinigten Zustand und voll getankt übergeben und ist auch so zurück zugeben. Ist die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser für eine Außenreinigung 60,- €, eine Innenreinigung 135,- €, ohne Toilette und eine WC-Reinigung 135,- € zu zahlen.
     
  5. Berechtigte Fahrer: Das Mindestalter des Mieters bzw. des Fahrers muss 18 Jahre betragen, und ein Jahr im Besitz des Führerscheins der Klasse B bzw. Klasse 3 sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, den im Mietvertrag angegebenen Fahren, sowie von Familienangehörigen gelenkt werden, sofern sie das festgesetzte Mindestalter haben. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern. 
     
  6. Rückgabe des Mietgegenstandes: Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug mit allem gemietetem Zubehör an den Vermieter in dem Zustand zurückzugeben , der dem Zustand des Fahrzeuges bei Vertragsbeginn unter Berücksichtigung der vertragsgemäß normalen Abnutzung bis zum Vertragsablauf entspricht. Spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter den Vermieter gegenüber alle selbst verursachten Schäden anzuzeigen. 
     
  7. Verbotene Nutzung: Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: a. zu Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests. b. zur Beförderung von explosiven, leicht brennbaren, giftigen radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen. c. zur Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten. d. zur Weitervermietung oder Verleihung.
          
  8. Hunde: Die Mitnahme eines Hundes (oder auch zwei kleineren) ist in vielen Modellen möglich. Die Mitnahme ist bei uns kostenlos - wir bitten allerdings um vorige Anmeldung, damit wir Ihnen ein geeignetes Fahrzeug empfehlen können. Wir möchten auch unseren allergischen Kunden o.ä. gerecht werden. Damit wir diesen Service auch weiterhin anbieten können sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Der Hund muss natürlich zum Fahrzeug und der Urlaubsart passen. Wir bitten Sie genügend Decken, Bettlaken etc mitzubringen um alle Polster vorsorglich abdecken zu können - auch wenn Ihr Hund da eigentlich nicht rauf soll ;-)  
     
  9. Auslandsfahrten: Auslandsfahrten sind grundsätzlich in alle europäischen Länder möglich. Für außereuropäische Länder wie z.B. Israel, Tunesien, Marokko, asiatischer Teil der ehemaligen UdSSR usw. ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich, da sonst kein Versicherungsschutz besteht. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind nicht erlaubt. 
     
  10. Reparaturen: Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrsicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Kosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Rechnungen, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet (s. Ziffer 9). 
     
  11. Haftung des Mieters: 
    A: Der Mieter haftet bei Schäden nur für Reparaturkosten. Im Rahmen der Voll - bez. Teilkasko mit 1000,- € je Schadensfall.
    B: Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch Alkohol - oder Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleich gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder breite und durch Rückwärtsfahren o. Einweiser verursacht worden sind. Hat der Mieter Unfallflucht begangen, so haftet er ebenfalls voll.
    C: Der Mieter haftet im übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zweck durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden ist.
    D: Gleichzeitig haftet der Mieter für Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung und Einsatzausfall.
    E: Reifenpannen und - Beschädigungen während der Mietzeit gehen zu Lasten des Mieters. und auch die Kosten für verstopfte und verschmutzte Dieselfilter, die auf unreinen Kraftstoff zurückzuführen sind. 
    F: im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. 
     
  12. Verhalten bei Unfallschäden: Bei Unfallschäden hat der Mieter immer die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten und die Schuldfrage zu klären. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Dem Vermieter ist immer ein ausführlicher Bericht mit Skizze zu erstatten. Darin enthalten sein ,muss immer Name und Anschrift der beteiligten Personen Fahrzeuge, Kennzeichen und eventuelle Zeugen. Bei Brand, Diebstahl und Wildschäden ist immer der Vermieter und die Polizei zu unterrichten. 
     
  13. Versicherungsschutz: Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN für die KRAFTFAHRVERSICHERUNG wie folgt versichert: Als Selbstfahrervermietmobil mit Haftpflichtversicherung: Unbegrenzte Deckung Vollkasko und Teilkasko mit 1000,- € Selbstbeteiligung 
     
  14. Gerichtstand: Auch für das Mahnverfahren ist immer das Amtsgericht des Vermieters. 
     
  15. Zurückbehaltungsrecht: Ausdrücklich wird vereinbart, dass der Mieter in keinem Fall berechtigt ist, das von Ihm gemietete Fahrzeug wegen irgendwelcher angeblichen Gegenansprüchen zurückzubehalten. 
     
  16. Übersichtsklausel und Teiltunwirksamkeit: Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließender Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtwirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

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